Ein interessantes Thema und eine lebhafte Diskussion: Die Initiative Schlaganfall hatte den Sachgebietsleiter Daniel Springmann zum Thema „Was kann das Versorgungsamt für mich tun?“ zum 3. Expertengespräch in das Gesundheitsamt in Villingen eingeladen. Nach kurzem Exkurs zum Aufgabengebiet des Amtes, zur Antragsbearbeitung und zum Widerspruchsrecht folgten Hintergrundinformationen und ein übersichtlicher Einblick in die Vorgaben des Gesetzgebers zu den Rechtsgrundlagen für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Begriffsdefinition zur Behinderung. Erklärungsbedarf zu Unterschieden und Merkzeichen löste viele Fragen aus, die Betroffenen und Angehörigen unter den Nägeln brannten. Warum wurde mein Behinderungsgrad nach Jahren zurückgestuft, obwohl keiner mit mir gesprochen oder mich gesehen hat? Wer entscheidet ob und welcher Behinderungsgrad festgelegt wird? Wann und mit welchem Ausweis darf ich einen Behindertenparkplatz oder andere Sonderparkmöglichkeiten nutzen? Gezielt ging es auch um das Thema Nachteilausgleich, beispielsweise zum kostenfreien Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zur Kfz-Steuerbefreiung, zum Euroschlüssel für Behindertentoiletten, zur Rundfunkgebührenbefreiung und andere Steuervergünstigung. In anschließenden Gesprächen konnten unter vier Augen individuelle Probleme angesprochen werden beziehungsweise die Kontaktdaten mit Daniel Springmann ausgetauscht werden.
Kontakt: Daniel Springmann (Sachgebietsleiter Versorgungsamt Villingen-Schwenningen, Telefon: 07721 9137305