Es kann in jedem Alter passieren: Aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls können Betroffene nicht mehr selbstbestimmte Entscheidungen bezüglich ärztlicher Maßnahmen und medizinischer Versorgung treffen.
Zum Expertenvortrag im Oktober 2017 informierte Doris Borchert in unserer Veranstaltung zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und ging detailliert auf die Fragen ein, warum beides wichtig ist, welche Nachteile entstehen können, wenn man sich dagegen entscheidet und wer helfen kann, eigene Wünsche und Anliegen richtig zu formulieren.
Unsere interessierten Besucher erfuhren, dass Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vom Gesetzgeber als Instrument der Selbstbestimmung gedacht sind. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selber in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, hat man mit beiden „Regieanweisungen“ für den Bevollmächtigten (Person meines Vertrauens) gegeben. Trifft man keine Festlegungen, bestellt das Betreuungsgericht einen Rechtlichen Betreuer, wenn es nötig wird.
Broschüren mit Formularen und Gestaltungsvorschlägen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt es zum Beispiel beim Bundesjustizministerium. Wenn Immobilien vorhanden sind, sollte die Vorsorgevollmacht immer notariell aufgesetzt werden, da sie sonst etwa vom Grundbuchamt nicht anerkannt wird. Bei der Patientenverfügung ist es hilfreich, sie mit dem Hausarzt zu besprechen.
Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Es ist sinnvoll, dies mit den Bevollmächtigten zu besprechen. Bei der Patientenverfügung empfiehlt sich, diese etwa jährlich mit Datum neu zu unterschreiben, damit der Wille aktuell bleibt.
Zwei wichtige Broschüren für die Vorsorge. Zu den Themen Patientenverfügung und Betreuungsrecht bekommt man beides kostenlos beim Bundesjustizministerium (telefonisch unter 030/182722721 oder im Internet www.bmjr.de).
Bild Doris Borchert: Studio 9 Photoatelier
Kontakt: Doris Borchert (Sozialdienst katholischer Frauen), Telefon: 07721 578181