70 interessierte Besucher waren zu unserer Veranstaltung gekommen, um von Roland Baumeister, Polizeihauptmeister Verkehrsprävention VS, über Neuigkeiten im Straßenverkehr informiert zu werden. Auch wenn die meisten in der Runde routinierte Autofahrer sind, gab es doch den einen oder anderen AHA-Effekt während des Vortrages. Dass Schrittgeschwindigkeit maximal 7 km/h bedeutet, dass Kinder bis 8 Jahre auf dem Fußweg mit dem Fahrrad unterwegs sein müssen, Kinder bis 10 Jahre das noch dürfen, aber danach auf dem Radweg bzw. der Fahrbahn fahren müssen, war nicht jedem bekannt.
Nicht jeder wusste, dass ein mit Warnblinkern in eine Bushaltestelle einfahrender Bus nicht überholt werden darf, man dort an einem haltenden Bus auch auf der Gegenfahrbahn nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf und im Zweifel lieber anhalten sollte, um aussteigende Fahrgäste nicht zu gefährden. Wichtig war für Roland Baumeister der Hinweis, dass bei einem Stau eine Rettungsgasse gebildet werden muss, um Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen: auf der linken Fahrspur ganz links und auf allen anderen Spuren ganz rechts einordnen und dabei nicht vergessen, dass Einfahrten und Standspur freizuhalten sind.
Rudi Moser aus unserer Initiative Schlaganfall berichtete im Gespräch über seine Erfahrungen, wie er nach seinem Schlaganfall wieder mit dem eigenen Auto unterwegs sein kann. Ein Neurologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation musste die Fahrtauglichkeit feststellen und ein Augenarzt bei einer Gesichtsfeldüberprüfung grünes Licht geben.
Fahrstunden bei einer Fahrschule mit geeigneten Fahrzeugen (Automatikgetriebe und Lenkhilfe) sollten Sicherheit geben, dass Rudi Moser wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf, wobei der TÜV die Fahrtauglichkeit bescheinigen musste. Mit seinem umgebauten Auto ist er nun wieder selbst auf der Straße unterwegs.
Gabriele Burger, die Leiterin der Führerscheinstelle Villingen-Schwenningen, ergänzte in ihrem Vortrag, dass jeder Verkehrsteilnehmer eine Selbstverantwortung trägt, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt. Jeder muss sich körperlich und geistig dazu in der Lage fühlen, wenn er in sein Fahrzeug steigt.
Da die ärztliche Schweigepflicht gilt, erfährt die Führerscheinstelle nicht, wenn vom Arzt ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ausgesprochen wird. Allerdings kann nach einem Parkrempler die Führerscheinstelle von der Polizei darüber informiert werden,dass es ein Fahrverbot gibt. Und dann muss ein Gutachten über die Fahrtauglichkeit eingeholt werden.