Aufgrund der Absage des Selbsthilfetages in Bad Dürrheim durch das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises haben wir uns überlegt, uns dieser Entscheidung anzuschließen. Da es sich bei unseren Besuchern auch größtenteils um Personen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen im Falle einer Virusinfektion handelt (immungeschwächte, ältere oder chronisch kranke Menschen), wollen wir kein Risiko eingehen. Andererseits möchten wir allen, die sich für den geplanten Vortrag interessiert hätten, auch dazu die Gelegenheit geben.
Auch der für den 20. April 2020 geplanten Vortrag mit Prof. Dr. Kumle, dem Direktor der Zentralen Notaufnahme des Schwarzwald-Baar Klinikums muss leider verschoben werden
Den Termin für den Vortrag mit Professor Hardy Pfeiffer zu dem Thema „Steuern und Vererben oder das Vererben steuern“ geben wir rechtzeitig bekannt
Die Wurzel allen Übels – bei der Erbschaftssteuer – liegt schon lange zurück. Bereits im Jahre 6 n. Chr. hat Kaiser Augustus diese, damals noch mit bescheidenen 5 Prozent des Vermögens festgelegte Steuer erfunden. Dass heute das Finanzamt möglicherweise einen beträchtlichen Happen vom Erbe abbekommt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Zwar gibt es entsprechend der jeweiligen Steuerklasse teilweise hohe Freibeträge, aber was darüber hinausgeht kann mit Summen zwischen 7 und 50 Prozent besteuert werden.
Deshalb lohnt es sich, sich irgendwann Gedanken zu machen, wie man idealerweise die Verteilung des eigenen Vermögens unter seinen Erben gestalten kann. Und natürlich ganz wichtig: Wer sollte überhaupt zu den Erben gehören? Die Initiative Schlaganfall hat für die Veranstaltung im März 2020 Professor Hardy Pfeiffer eingeladen, um von ihm Tipps und Empfehlungen zu erfahren, wie man versuchen kann, den Fiskus nicht in jedem Fall zu beteiligen. Dafür gibt es interessante Möglichkeiten und Antworten auf die vielfältigsten Fragen, wie zum Beispiel, ob man mit dem Berliner Testament alles richtigmacht oder es gar auch noch steuerliche Nachteile bringen kann? Worum geht es, wenn von einem Generationensprung gesprochen wird? Was verbirgt sich hinter einem Schenkungssteuergesetz und was gehört alles zum Vermögen? Kann man vielleicht durch rechtzeitiges Schenken Kosten sparen, wie sehen die Freibeträge bei einer Schenkung aus und was bedeutet das für die Erbschaft?
Eine wichtige und gute Voraussetzung ist eine eigene Vermögensbewertung. Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sollten Immobilien, größere Vermögen oder wertvolle Kunstgegenstände in Ruhe aufgelistet und darüber nachgedacht werden, wer was erben soll. Dabei muss natürlich auch die gesetzliche Erbfolge beachtet werden. Denn auch dem Sohn oder der Tochter, mit denen man im Clinch liegt, steht ein Pflichtteil zu. Kann man andererseits vielleicht auch mit Schenkungen Vermögenswerte ohne Beteiligung des Finanzamtes frühzeitig weitergeben. Für Professor Pfeiffer ist es wichtig, Gestaltungsmöglichkeiten unter Lebenden erfolgreich zu nutzen.