Menschen mit krankheitsbedingten Behinderungen und Ältere erleben häufig tiefgreifende Lebensänderungen und benötigen gezielt schnelle und professionelle Unterstützung. Für den Vortrag „Lotsen durch den Pflege-Dschungel“ hatte die Initiative Schlaganfall am 18. November Simone Fix vom Pflegestützpunkt Nord im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis eingeladen.
Gut zu wissen: Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse bieten Pflegestützpunkte ihre Beratungen neutral und kostenlos an. Keine App führt Betroffene durch den Dschungel der Angebote. Nur im persönlichen Gespräch können Fragen zu aktueller Mobilität, zu kognitiven Fähigkeiten, Möglichkeiten der Selbstversorgung und der Gestaltung des Alltagslebens Hinweise geben, wie groß der Hilfebedarf ist und wie der individuell zusammengestellte Pflegemix zusammengestellt werden sollte.
Grundvoraussetzung ist die Frage nach der Pflegebedürftigkeit: Personen sind pflegebedürftig, wenn sie die körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen oder die gesundheitlichen Anforderungen nicht selbständig bewältigen können und deshalb Hilfe von anderen benötigen.
Dann kann ein Antrag direkt bei der Pflegekasse oder bei einem Krankenhausaufenthalt über den Sozialdienst über einen Eilantrag gestellt werden. Zuhause begutachtet der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit nach Mobilität (10%), kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (15%), die Möglichkeiten der Selbstversorgung (40%) – das betrifft u.a. Körperpflege und Ernährung, den Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen (20%) und der Gestaltung des Alltagslebens einschließlich sozialer Kontakte (15%). Entsprechend der Anzahl der Punkte wird über den Pflegegrad entschieden.
Simone Fix: „Man sollte sich auf die Pflegebegutachtung vorbereiten, am besten ein Pflegetagebuch führen, eine Liste der pflegenden Personen und alle wichtigen medizinischen Dokumente bereithalten. Es sollte nichts beschönigt werden, sondern der tatsächliche Pflegeaufwand wiedergegeben werden“.
Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen durch die Pflegeversicherung – aber auch bei Inanspruchnahme der Tagespflege.
Interessant: Ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € gilt für alle Pflegegrade, bei Pflegegrad 1 für die pflegerische Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst und ist ansonsten zweckgebunden für hauswirtschaftliche Versorgung, für die Unterstützung im Alltag und Leistungen der Tages- und Kurzzeitpflege.
Ansprechpartner: Frau Fix ist telefonisch erreichbar unter 07721 913 7456.